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Kennen Sie ELENA?
Seit dem 01.01.2010 sind alle Arbeitgeber deutschlandweit verpflichtet, ein umfangreiches Datenpaket aller bei Ihnen angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer monatlich an die so genannte Zentrale Speicherstelle zu übermitteln.
Ziel dieser Maßnahme ist die eigentlich wohlgemeinte Vereinfachung der Beantragung diverser Sozialleistungen durch digitalisierten Datenzugriff. Jedoch: Dieses Verfahren des ELektronischen EntgeltNachweises wird von Datenschützern stark kritisiert, gerade weil mehr Daten gesammelt werden, als für irgendwelche Berechnungen notwendig sind. So werden beispielsweise die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Kündigungsgründe und Fehlzeiten erfasst und dem Arbeitgeber Freitextfelder angeboten, in die theoretisch alles Mögliche eingetragen werden kann. Das alles ohne Kontrollmöglichkeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Wie sich eine zentrale Erfassung zum Beispiel einer Gewerkschaftsmitgliedschaft in eine Großdatenbank auf die Bereitschaft zu gewerkschaftlicher Tätigkeit auswirkt, bedarf keiner großen Fantasie.
Auf dieser Internetseite stellen wir Ihnen grundlegende Informationen zu ELENA zur Verfügung und haben unsere Hauptkritikpunkte an ELENA formuliert. Zudem bauen wir einen umfangreichen Presse- und Informationsspiegel zu diesem Thema auf und informieren über aktuelle Aktionen von Bürgerrechtsorganisationen und der Piratenpartei gegen ELENA und allgemeiner gegen die immer dramatischere Datensammelwut.
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